Tolle Aktivitäten in Schuljahr 2021/2022

1. Semester

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2. Semester

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Schülereinschreibung 2021/2022

Volksschule Hagenberg im Mühlkreis

 

Kundenmachung

über die

Aufnahme in die Volkschule

für das Schuljahr 2022/2023

Aufnahme in die Volksschule für das Schuljahr 2021/2022

 

I.                 Allgemeine Schulpflicht

Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, werden mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September schulpflichtig.

Schülereinschreibung

An der Volksschule Hagenberg im Mühlkreis findet die Schülereinschreibung am

Mittwoch 17. November von 13.00 bis 14.00 Uhr und am Donnerstag 18. November von  13.00 bis 15.00 Uhr statt.

 

Zur Schülereinschreibung sind folgende Personaldokumente mitzubringen:

a)     Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, gegebenenfalls Mutter-Kind-Pass;

b)    Meldebestätigung;

c)     bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt;

d)    bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument;

e)     Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin.

f)       Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.

g)     Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.

 

Hinweise:
Wenn Sie die „Frühchenregelung“ (§ 2 Abs. 2 SchPflG, siehe oben Pkt. I) in Anspruch nehmen, oder Ihr Kind vom Schulbesuch aus medizinischen Gründen von der Bildungsdirektion für Oberösterreich (§ 15 SchPflG) befreit wird, kann dies folgende Auswirkungen haben:

·       Es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf einen Kindergartenplatz (Ihr Kind ist nicht mehr kindergartenpflichtig!).

·       Es werden keine Assistenzkraftstunden für Integration mehr zugeteilt.

·       Es gibt keinen Kostenersatz für Sprachförderung für Ihr Kind.

 

 

 

 

II.               Pädagogische Schülereinschreibung

 

Zur pädagogischen Schülereinschreibung werden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind im Laufe des Sommersemesters vorgeladen.

 

III.             Vorzeitige Aufnahme

 

Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.

Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung (pädagogischer Teil) beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.

Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.

Die unter II. und III. angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.

 



Verlautbart durch die Schulleitung

 Prof. Martina Ketterer-Hager, BEd

 

 

Termine der "Gesunden Jause"

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Elternsprechtage im Schuljahr 2021/2022

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